Die SPD-Fraktion und der SPD-Ortsverein Friedland unterstützen mit einem klaren Votum die Energiewende. Nach ihrer Meinung besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens über den Ausstieg aus der Atomenergie. Die Einsicht die Energieversorgung in ein System umzuwandeln, das künftig nahezu vollständig ohne fossile Brenn- und Treibstoffe auszukommt, herrscht eindeutig vor.

Die Windenergie gilt als eine kostengünstige, etablierte und klimafreundliche Technologie. Gleichwohl können Windenergieanlagen nachteilige Auswirkungen z.B. auf den Menschen, das Landschaftsbild sowie die Tierwelt haben.

Bei der Planung und vor der Genehmigung von Windenergieanlagen sind die immissionsschutz-, die bau- und planungsrechtlichen, sowie die natur- und artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich gehören. Sie sind dort zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit die Standorte für einzelne Windenergieanlagen räumlich festzulegen bzw. vorzugeben. Zu beachten ist auch, dass nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und als Vorranggebiet festzulegen sind. Ein weiterer Grundsatz ist, dass in Vorranggebieten eine Höhenbegrenzung nicht festzulegen ist.

Damit ist die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet ausgeschlossen! Die Gemeinde Friedland macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Rat der Gemeinde Friedland hat deshalb vor Monaten beschlossen den bestehenden Flächennutzungsplan zu überarbeiten bzw. entsprechend anzupassen. In den zurückliegenden Jahren sind umfangreiche Untersuchungen in Auftrag gegeben worden, um unter Berücksichtigung der auferlegten Einschränkungen (Abstände zur Wohnbebauung, Aussparung von Landschaftsschutzgebieten, Abstände zu geschützten Tierarten, militärische Schutzzonen, etc.) geeignete Flächen auszuweisen.

Die durchgeführten Untersuchungen haben jedoch nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt. Die Flächen, die schließlich als geeignet dargestellt werden, sind bei weitem nicht groß genug, um der Windkraft substantiell Raum zu gewähren. Und die Flächen sind der Lage nach alles andere als verträglich. Sie würden zudem an exponierter Stelle das Erscheinungsbild der Gemeinde nachhaltig negativ prägen.

Die bisher durchgeführten Untersuchungen gehören zum sogenannten Scopingverfahren / Vorverfahren.

Der Gemeinderat hat noch im Jahr 2016 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, das Bauleitverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes fortzuführen – auch wenn das bisher vorliegende Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht. Alternativ hätte auch der Beschluss zum Einstellen des Verfahrens fallen können, was zunächst als sinnvoll erschien. Damit hätte die Gemeinde jedoch die Verfahrenslenkung weitgehend aus der Hand gegeben, mit ungewissem Ergebnis.

Im nachfolgenden Verfahrensschritt konnten die Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Bürger / Bürgerinnen ihre Anregungen und Bedenken verbringen. Die zahlreichenEingaben sind noch in der Auswertung und werden ggfs. zu berücksichtigen sein. Erst nach dieser Auswertung wird der Rat den Flächennutzungsplan dem Landkreis zur Genehmigung vorlegen.

Diese Verfahren ist den zahlreich erschienenen Bürger eingehend erläutert worden. D. h., nicht nur durch zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Veröffentlichungen wurden die Bürger „mitgenommen“, sondern auch im v. g. Verfahrensabschnitt wird den Bürgern und Bürgerinnen noch hinlänglich Gelegenheit zur Beteiligung gegeben.

Laut Göttinger Tageblatt und Verwaltungsinformation lagen die Planunterlagen vom 18. August 2016 für einen Monat zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung aus.

Die politische Entscheidung bleibt jedoch den gewählten Vertretern im Rat vorbehalten, und die Verantwortung kann ihnen niemand abnehmen.

Die umfassende, neutrale Information für die Entscheidungsträger, aber auch für die Bürger, ist bei der Bauleitplanung für die Ausweisung von Windkraftanlagenstandorten von entscheidender Bedeutung. Das ist bisher erwartungsgemäß erfolgt, und doch gibt es noch viel zu tun….

Aktuell hat der Gemeinderat im April 2017 mit deutlicher Mehrheit, fraktionsübergreifend, einen Antrag hinsichtlich der Abstandsregelung zwischen WKA-Standorten und bewohnten Siedlungen eingebracht und beschlossen: Der Abstand zwischen Siedlungen und WKA – Standorten soll der 10fachen Höhe der Anlagen-Rotorspitze (10H – Regelung), mindestens jedoch 1500 Meter betragen. Wir meinen – ohne gegen die Bekenntnis zur Energiewende zu verstoßen -, dass wir das den Bürgerinnen und Bürgern schuldig sind. Die Menschen haben für uns das gleiche Recht wie einschlägig bekannte Vogelarten.

Die Zulässigkeit der 10H-Regelung ist im Übrigen von Gerichten in Deutschland bestätigt worden.

Eine bundeseinheitliche Regelung i. d. S. wäre wünschenswert.